Die Vollständigkeit der kantischen Urteilstafel: mit einem Essay über Freges Begriffsschrift

M Wolff - 1995 - philpapers.org
M Wolff
1995philpapers.org
In diesem Buch wird ein zweihundert Jahre altes Problem gelost: Wie beweist Kant in der
Kritik der reinen Vernunft die Vollstandigkeit seiner Urteilstafel? Da diese Tafel, zusammen
mit der Kategorientafel (die von ihr abhangt) das Herzstuck von Kants Hauptwerk ausmacht,
gilt das Problem von jeher als Kernproblem der Kantinterpretation. Uberraschenderweise
kann es durch sorgfaltige immanente Textauslegung gelost werden: Nachweisbar ist, dass
das Leitfadenkapitel, also der unmittelbare Kontext der Urteilstafel innerhalb der Kritik, eine …
Abstract
In diesem Buch wird ein zweihundert Jahre altes Problem gelost: Wie beweist Kant in der Kritik der reinen Vernunft die Vollstandigkeit seiner Urteilstafel? Da diese Tafel, zusammen mit der Kategorientafel (die von ihr abhangt) das Herzstuck von Kants Hauptwerk ausmacht, gilt das Problem von jeher als Kernproblem der Kantinterpretation. Uberraschenderweise kann es durch sorgfaltige immanente Textauslegung gelost werden: Nachweisbar ist, dass das Leitfadenkapitel, also der unmittelbare Kontext der Urteilstafel innerhalb der Kritik, eine dicht geschriebene Argumentationsskizze zu einem strengen Vollstandigkeitsbeweis enthalt, dessen Uberzeugungskraft nichts zu wunschen ubriglasst. Fur die Rekonstruktion dieses Beweises kommt es zunachst auf eine genaue Analyse der Behauptungen an, die Kant mit der Urteilstafel aufstellt. Diese Analyse prasentiert das erste Kapitel. Das zweite bietet dann einen ausfuhrlichen Satz-fur-Satz-Kommentar zu der fur den Vollstandigkeitsbeweis einschlagigen Textpassage und rekonstruiert ihn in allen Details. Das dritte Kapitel schliesslich untersucht den Begriff von'formaler Logik', den Kant voraussetzt und von dem seine Behauptung abhangt, die in der Urteilstafel vorgenommene Aufzahlung logischer Formen sei vollstandig. Der im Anhang abgedruckte Essay behandelt die bis heute kaum beachtete Auseinandersetzung, die Gottlob Frege in seiner Begriffsschrift von 1879 mit der kantischen Urteilstafel Punkt fur Punkt gefuhrt hat. Freges Kritik an ihr wird im ersten Teil des Anhangs dargestellt und erlautert. Im zweiten Teil wird dann gezeigt, dass diese Kritik in allen Punkten auf grundlegenden Irrtumern und Missverstandnissen beruht. Als besonders schwerwiegender und folgenreicher Irrtum stellt sich Freges Ansicht heraus, die Regeln dessen, was Kant als formale Logik ansah, seien aus dem Axiomensystem der Begriffsschrift ableitbar.
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