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  • “Fakta, und kein moralisches Geschwätz”: Zu den Fallgeschichten im Magazin zur Erfahrungsseelenkunde (1783–1793) Hrsg. by Sheila Dickson, Stefan Goldmann, und Christof Wingertszahn
  • Christiane Frey
Sheila Dickson, Stefan Goldmann, und Christof Wingertszahn, Hrsg., “Fakta, und kein moralisches Geschwätz”: Zu den Fallgeschichten im Magazin zur Erfahrungsseelenkunde (1783–1793). Göttingen: Wallstein, 2011. 288 S.

Kaum ein Textgenre hat die literatur- und wissenschaftshistorische Forschung der letzten Jahrzehnte mehr beschäftigt als das der Fallgeschichte. Und das aus gutem Grund, lassen sich an ihr die Hybridbildungen von wissenschaftlichen und ästhetischen Aufschreibeformen doch besonders gut beobachten. Der Tagungsband trägt diesem aktuellen Forschungsinteresse Rechnung und gibt der Diskussion neue Impulse. Mitgetragen von der Karl-Philipp-Moritz-Arbeitsstelle konzentriert er sich auf die Fallgeschichten im Magazin zur Erfahrungsseelenkunde (MzE). Er versammelt eine Reihe durchweg lesenswerter und instruktiver Beiträge zu Themen wie der Ästhetik des Falls, Register und Formulare, Kleptomanie oder Sprachstörung im Diskurs der Erfahrungsseelenkunde. Auch wenn jeder der Beiträge seinem eigenen Erkenntnisinteresse folgt, kehren bestimmte Problemstellungen in mehreren Aufsätzen wieder: dazu gehören Fragen nach der Gattungsbestimmung der Fallgeschichte sowie nach den mit ihr einhergehenden aufschreibetechnischen Verfahren; das Verhältnis der Fallgeschichten des MzE zur Pastoraltheologie; und schließlich die wissens- und kulturgeschichtliche Bedeutung der Fallgeschichten des MzE im 18. Jahrhundert und darüber hinaus.

Ausgehend von Michel Foucault, John Forrester und Carlo Ginzburg, aber auch von André Jolles, ist in den letzten Jahrzehnten immer wieder der Versuch unternommen worden, den Kasus, die Fallgeschichte oder den Fall (als Genre, als Form des Denkens, als Technik des Aufschreibens) genauer zu bestimmen. Mehrere der Aufsätze in diesem Band haben Relevantes und Neues zu der Thematik beizutragen. So verhandelt Nicolas Pethes in seinem Beitrag zur “Ästhetik des Falls” die “Konvergenz anthropologischer und literarischer Theorien der Gattung” und führt vor, dass und warum es nicht darum gehen kann, Fallgeschichten als “entweder wissenschaftlich oder literarisch” auszuweisen. Merkmale des Genres—wie die Dramaturgie des Wendepunkts oder das double bind von Devianz und Exemplarität—sind, zumal im 18. Jahrhundert, “sowohl epistemologisch als auch ästhetisch kodiert” (22). Das kann Pethes nicht zuletzt mit Blick auf den Fall “als ästhetische Kategorie” (23) von Lessing bis Schiller darlegen. Stefan Goldmanns “Kasus–Krankengeschichte–Novelle” ist ebenfalls mit dem Verhältnis von wissenschaftlichem und literarischem Schreiben befasst, sieht jedoch die eigentlich “fruchtbare Wechselbeziehung” von “Krankengeschichte [End Page 278] und Novelle” erst im 19. Jahrhundert (58). Im MzE finden sich Vorläufer dieses produktiven Verhältnisses. Allerdings konzentriert sich Goldmann hier eher auf die Beziehungen zwischen Kasus und Krankengeschichte. Gattung und Begriff der Fallgeschichte lehnt er als Anachronismus ab. Für angemessener hält er es, den “Kasus” oder den “Fall” als “Vorfall” und erst die narrative Erweiterung eines Falls als “Krankengeschichte” oder “Novelle” zu verstehen (53). Die narrativen Merkmale der Fallerzählung, wie etwa die “Krisis” oder auch die “Polyphonie,” stehen seiner Meinung nach “noch ganz im Horizont der Gattung der Krankengeschichte” (43–44). Yvonne Wübben kommt in ihrem Aufsatz “Vom Gutachten zum Fall” zu anderen Ergebnissen. Überzeugend umreißt sie, wie sich bei Moritz nachgerade eine “Arbeit an der Gattung” des “Kasus” beobachten lässt (141). Wie an den Geistersehergeschichten im MzE ersichtlich wird, überarbeitet Moritz häufig die eingesandten Texte und macht aus ihnen allererst einen Kasus—womit Wübben, anders als Goldmann, den aufbearbeiteten Fall und den in Narration überführten Regelkonflikt (im Sinne von Jolles) meint. In diesem Zusammenhang ist auch der Beitrag “Register, Reglements und Formulare” von Volker Hess erhellend, in dem es um das “Material” geht, aus dem um 1800 eine Krankengeschichte gemacht ist (115). Akribisch rekonstruiert Hess, wie die neue Verbindung von Verwaltung und Krankenbericht (in der Berliner Charité) sowie die neuen Papiertechniken des beginnenden 19. Jahrhunderts nach neuen Medien und Formen der Darstellung verlangen, die mit der alten Form der historia morborum nicht mehr kompatibel seien. Obgleich dieser Beitrag mit den Fallgeschichten des MzE nur mittelbar zu tun hat, ist der Ertrag im Kontext dieses Bandes doch von Interesse: nachdrücklicher hätte nicht akzentuiert werden können, dass ein Genre wie die Fallgeschichte sich nicht etwa nach internen Gesetzen verändert, sondern in Abhängigkeit von Aufschreibesystemen und bürokratischen Verarbeitungsmechanismen. Hier ließe sich...

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