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  • Synthetische Reflexion. Zur Stellung einer nach Kategorien reflektierenden Urteilskraft in Kants theoretischer Philosophie
  • Konstantin Pollok
Manfred Kugelstadt . Synthetische Reflexion. Zur Stellung einer nach Kategorien reflektierenden Urteilskraft in Kants theoretischer Philosophie. Kantstudien Ergänzungshefte 132. Berlin, New York: Walter de Gravier, 1998. Pp. 341. Cloth, DM 190.00.

Zunächst etwas scheinbar Äußerliches: Die "Dunkelheit" einer philosophischen Darstellung ist dann zu entschuldigen, wenn zumindest "das Princip richtig angegeben worden" ist. So sieht es Kant (nicht nur) in der Kritik der Urteilskraft. In Manfred Kugelstadts Buch Synthetische Reflexion liest man Ähnliches: "Werden dann schließlich auch, in den beiden Anhängen, ganz erhebliche Dunkelheiten im einzelnen bleiben, so sollte dies doch kein Einwand sein, wenn nur hinreichend deutlich gemacht werden kann, daß wir auch da den Grundgedanken richtig angegeben haben." (14) Eine Probe solcher Dunkelheit liefert Kugelstadt jedoch schon zu Beginn: "So werden auch gleich im folgenden die in diesem Abschnitt B. wohlgemerkt auch bereits thematische, an sich immer nur zusätzliche analytische Reflexion und Subsumtion, bzw. uneigentliche 'Determination', der reflektierenden Urteilskraft nach analytischer Bewußtseinseinheit und jene gerade erwähnte synthetische Reflexion und wirkliche Determination qua Subsumtion der bestimmenden Urteilskraft nach objektiv synthetischer Einheit noch nicht immer hinreichend deutlich unterschieden und auseinandergehalten. - Man muß diese Bemerkungen und nachträglichen Korrekturen noch eine Zeitlang in Gedanken behalten. Denn diese Unstimmigkeiten, die sich uns erst spät geklärt haben und an denen Kant selbst durchaus ein gut Teil Schuld trägt, finden sich an einigen wenigen verstreuten Stellen wiederholt noch ein ganzes Stück in den Hauptteil dieser Arbeit hinein.)" (4f.) Die Unstimmigkeiten - Kugelstadt spricht in bezug auf seinen eigenen Text auch vom "erneut Unlogischen der Gedankenführung" (7) - Kant anzulasten ist eine fragwürdige Sache. Noch fragwürdiger ist jedoch, daß ein Text, dessen Unstimmigkeit nicht erst die Rezensenten bemerken, sondern bereits der Autor selbst mehrfach hervorhebt, überhaupt in dieser Form publiziert wird.

Doch worum geht es dem Text? Schon die Antwort darauf ist nicht einfach, denn der Text enthält keine Exposition des Themas und keine Erläuterung der These bzw. [End Page 128] deren Konsequenzen. Dabei ist das Thema der bestimmenden bzw. reflektierenden Urteilskraft für das Verständnis von Kants Kritischem System von zentraler Bedeutung und aufgrund der weitreichenden Konsequenzen für seine Erkenntnistheorie, seine Ästhetik und seine Naturphilosophie auch einer Erklärung wert. Stattdessen beginnt Kugelstadt unmittelbar mit einem Kant-Referat. Er ist dabei bestrebt, die Kantische Differenzierung von bestimmender und reflektierender Urteilskraft (KdU: AA V 179) zu erläutern. Kugelstadt vertritt die These, daß die reflektierende Urteilskraft nach Kant ausschließlich reflektierend (und nicht bestimmend) ist, daß aber die bestimmende Urteilskraft nach Kant auch reflektierend ist. Diese These hat natürlich prima facie wenig textliche Evidenz für sich, denn Kant schreibt in unmittelbarem Anschluß an die genannte Differenzierung: "Die bestimmende Urtheilskraft unter allgemeinen transscendentalen Gesetzen, die der Verstand giebt, ist nur subsumirend", wodurch ein Gegensatz zur reflektierenden Urteilskraft bezeichnet ist. Es muß also um einen anderen Sinn von 'reflektierend' gehen. Die Reflexion der bestimmenden Urteilskraft sieht Kugelstadt in einer synthetischen Vergleichung der empirischen Anschauungen bzw. bloß empirischer Begriffe untereinander und mit den Kategorien. Dahingegen gehe es der bloß reflektierenden Urteilskraft um eine Klassifizierung der bereits erkannten Gegenstände gemäß einem zu suchenden Gesetz. Diese bloß reflektierende Urteilskraft, die "nicht das allergeringste (!)" (4) zu tun hat mit der auch reflektierenden Urteilskraft, interessiert in der Abhandlung nicht weiter. Stattdessen wird die Reflexion der bestimmenden Urteilskraft zu einer Rehabilitierung des Sinnlichen verwendet: nicht nur die Kategorie bestimmt das sinnliche Material, wodurch ein Erfahrungsbegriff entstehen kann, sondern auch umgekehrt wird die Kategorie durch das Materiale bestimmt. Diese letztere Bestimmung ist nach Kugelstadt eine Reflexion der bestimmenden Urteilskraft. Abgesehen von textlichen Problemen - das Opus postumum wird zur Interpretation der KrV herangezogen (vgl. z. B. 54ff.) - verlieren bei diesen Bestimmungen die Begriffe der Bestimmung und der Reflexion selbst ihre Bestimmtheit. Denn daß die Kategorien erst durch Anschauungen ihre objektive Realität erhalten, kann man bei Kant wohl lesen (z. B. KrV B 288). Dies jedoch Reflexion zu nennen trägt nichts zum Verständnis jenes Bezugs bei. Denn Reflexion - selbst die "transzendentale Reflexion" (KrV A 261) - ist in der Kantischen Konzeption etwas diesem Prozeß Nachträgliches. Und damit...

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